Absicherung für Sie und Ihre Angehörigen. Individuelle Konzepte für die private Rentenvorsorge.
Ihr wertvollstes Gut ist Ihre Arbeitskraft. Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit.
Weltweiter Schutz bei Unfällen und optimale medizinische Versorgung im Krankheitsfall.
Schutz für Ihr Eigentum und Absicherung gegen Haftpflichtansprüche Dritter.
Sicher unterwegs – vom klassischen PKW bis hin zu modernen E- Mobilitätslösungen.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen.
Ein strukturierter Prozess ist die Basis für exzellente Beratung. Wir begleiten Sie in vier klaren Schritten.
Wir klären Ihre aktuelle Situation, Ihre Ziele und Wünsche in einem unverbindlichen Kennenlernen.
Wir prüfen bestehende Verträge auf Preis-Leistungs-Verhältnis und decken Versorgungslücken auf.
Erstellung eines maßgeschneiderten Absicherungskonzepts, das exakt zu Ihrem Leben passt.
Erstellung eines maßgeschneiderten Absicherungskonzepts, das exakt zu Ihrem Leben passt.
Wir bleiben Ihr Ansprechpartner – auch im Schadenfall oder wenn sich Ihr Leben ändert.
Ein Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler, der im rechtlichen Auftrag des Kunden (Versicherungsnehmers) handelt. Er vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden, vergleicht den Markt und vermittelt den optimalen Versicherungsschutz, ohne an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden zu sein.
Die zentralen Aufgaben und Merkmale umfassen:
Die Dienstleistung ist für den Kunden nicht separat zu zahlen. Der Makler wird in der Regel durch eine Provision oder Courtage entlohnt, die in den Versicherungsbeiträgen der Anbieter bereits einkalkuliert
Als Makler können wir mit Versicherern Sonderkonditionen aushandeln. Hier sind Verbesserung in den Versicherungsbedingungen und / oder günstigere Prämien verfügbar.
Sinn der Maklertätigkeit ist die ganzheitliche Betreuung des Versicherungsbestands. Nur so können Lücken oder Mehrfachversicherungen vermeiden werden.
Einzelverträge werden daher von GVI-Finanzmakler nur in begründeten Ausnahmefällen vermittelt.
Im Maklervertrag werden die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Makler geregelt. Dazu gehört auch die Maklervollmacht, durch die der Makler den Kunden gegenüber den Versicherern vertreten kann.